Next Level Bikeshop
Inhaber: Thomas Maslowski
Raiffeisenstraße 14
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Deutschland
Tel: +49 (0)8441 8595680
E-Mail: hello@next-level-bikeshop.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE322682098
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Next Level Bikeshop – Inhaber Thomas Maslowski,
Raiffeisenstraße 14, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm,
nachfolgend „Anbieter“, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Kunde“.
Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Verkauf von Fahrrädern und Fahrradzubehör;
- Beratung beim Fahrradkauf, individuelle Konfiguration und Zusammenstellung von Fahrrädern;
- Bikefitting;
- Fahrradinspektionen;
- Wartungs- und Reparaturarbeiten;
- Montage- und Serviceleistungen;
- persönliche Beratung und weitere fahrradbezogene Dienstleistungen.
Die Website des Anbieters dient insbesondere der Information über das Leistungsangebot sowie der kostenlosen Vereinbarung von Terminen. Ein kostenpflichtiger Online-Verkauf von Fahrrädern über einen Warenkorb findet über die Website nicht statt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen oder geändert werden.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Einbeziehung der AGB.
Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Bei Verträgen, die im Geschäft des Anbieters geschlossen werden, können die AGB insbesondere durch Aushang oder durch Bereitstellung in Papierform oder elektronischer Form zugänglich gemacht werden.
Bei Verträgen, die über die Website angebahnt oder abgeschlossen werden, werden die AGB dem Kunden in geeigneter Form zugänglich gemacht.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Vertragsschluss.
3.1Allgemeine Regelungen.
Die Darstellung von Fahrrädern, Zubehör und Dienstleistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Werbematerialien oder im Ladengeschäft stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sofern sich aus der jeweiligen Darstellung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich insbesondere aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden, dem Auftrag, der Auftragsbestätigung oder dem sonstigen Vertragsdokument.
Vertragssprache ist Deutsch.
3.2Fahrräder und Fahrradzubehör.
Der Kunde kann Fahrräder, Fahrradzubehör und sonstige angebotene Waren im Ladengeschäft auswählen und erwerben.
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Dies kann insbesondere durch ausdrückliche Annahme, Übergabe der Ware oder eine entsprechende Auftragsbestätigung erfolgen.
Sofern für die Ware ein gesonderter Auftrag oder eine Bestellung aufgenommen wird, werden die vereinbarte Ware, Ausstattung, der Preis und gegebenenfalls der voraussichtliche Liefer- oder Fertigstellungstermin festgehalten.
§ 4 Individuell konfigurierte Fahrräder.
Der Anbieter bietet die individuelle Zusammenstellung und Konfiguration von Fahrrädern nach den Wünschen des Kunden an.
Vor Vertragsschluss werden insbesondere die gewünschte Ausstattung, Komponenten, Rahmengröße, Farbe, gegebenenfalls weitere individuelle Merkmale sowie der vereinbarte Preis mit dem Kunden abgestimmt.
Ein Vertrag über ein individuell konfiguriertes Fahrrad kommt zustande, sobald der Anbieter den Auftrag des Kunden annimmt.
Nach Vertragsschluss können Änderungen der Konfiguration nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
Durch nachträgliche Änderungswünsche entstehende Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend berücksichtigt.
Soweit einzelne Komponenten zum Zeitpunkt der Herstellung oder Montage nicht verfügbar sind, kann der Anbieter nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden eine technisch und qualitativ gleichwertige Komponente verwenden.
Eine Änderung der vereinbarten Ausstattung, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der vereinbarten Beschaffenheit oder zu einer wesentlichen Wertminderung führt, darf nicht ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden.
Bei individuell konfigurierten Fahrrädern besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere Waren, die nicht vorgefertigt sind und bei deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Ob ein konkretes Fahrrad unter den gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts fällt, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Auftrags. Der Kunde wird hierüber gegebenenfalls vor Vertragsschluss informiert.
§ 5 Kostenlose Online-Terminbuchung.
Über die Website des Anbieters können Kunden kostenlos Termine für insbesondere folgende Leistungen vereinbaren:
- Bikefitting;
- persönliche Beratung;
- Fahrradberatung;
- Werkstattannahme;
- Inspektion;
- Reparatur- und Serviceleistungen.
Die Online-Terminbuchung ist für den Kunden kostenlos.
Bei der Online-Terminbuchung wird keine Zahlung verlangt.
Die Vergütung für die tatsächlich erbrachte kostenpflichtige Leistung wird grundsätzlich erst vor Ort nach Durchführung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Online-Terminbuchung stellt keine Vorauszahlung und keinen kostenpflichtigen Online-Kauf dar.
Die Terminbestätigung stellt keine Rechnung und keine Zahlungsaufforderung dar.
Die konkrete kostenpflichtige Leistung wird entsprechend dem vor Ort vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
Soweit der Kunde einen Werkstatttermin ausschließlich zur Annahme oder Besprechung eines Auftrags vereinbart, entsteht der eigentliche Werkstattvertrag erst durch die Beauftragung der entsprechenden Arbeiten.
§ 6 Termine und Terminabsagen.
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Absage gebeten.
Eine kostenpflichtige Storno- oder Ausfallpauschale wird nur erhoben, wenn dies vor der Terminvereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde und die entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Soweit keine gesonderte Stornoregelung vereinbart wurde, entstehen dem Kunden allein durch die Absage oder Nichtwahrnehmung eines kostenlosen Termins grundsätzlich keine Kosten.
Der Anbieter ist berechtigt, Kunden bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen für zukünftige Termine nur nach vorheriger Bestätigung oder unter besonderen Bedingungen zu berücksichtigen.
Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
§ 7 Werkstatt-, Reparatur- und Serviceleistungen.
Der Kunde kann den Anbieter mit Reparatur-, Wartungs-, Inspektions-, Montage- und sonstigen Servicearbeiten an Fahrrädern beauftragen.
Der Umfang der beauftragten Arbeiten wird bei Auftragserteilung möglichst konkret festgelegt.
Soweit möglich, wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten der voraussichtliche Preis bzw. ein Kostenvoranschlag mitgeteilt.
Ein Kostenvoranschlag ist, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde, eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten.
Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein, wenn der Kunde hierüber vor Erstellung ausdrücklich informiert wurde.
Stellt sich während der Durchführung der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, wird der Anbieter den Kunden grundsätzlich vor Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten informieren.
Der Anbieter wird zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchführen, soweit nicht eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, um eine Gefahr, einen erheblichen Schaden oder eine wesentliche Verschlechterung des Zustands des Fahrrads zu verhindern.
Ist eine zusätzliche Arbeit technisch notwendig, um die ursprünglich beauftragte Leistung fachgerecht oder sicher durchführen zu können, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren.
Lehnt der Kunde notwendige zusätzliche Arbeiten ab, kann der Anbieter die Durchführung der ursprünglich beauftragten Arbeiten verweigern, wenn diese ohne die zusätzlichen Arbeiten nicht fachgerecht oder sicher durchgeführt werden können.
Der Anbieter ist berechtigt, Reparatur- oder Servicearbeiten abzulehnen, wenn das Fahrrad aufgrund seines Zustands, erheblicher Beschädigungen, unsachgemäßer Umbauten oder sonstiger Umstände keine fachgerechte oder sichere Durchführung der beauftragten Arbeiten zulässt.
In einem solchen Fall wird der Kunde über die Gründe informiert.
§ 8 Übergabe und Abholung von Fahrrädern.
Nach Fertigstellung einer Reparatur, Inspektion, Montage oder sonstigen Werkstattleistung wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad innerhalb der vereinbarten bzw. mitgeteilten Frist abzuholen.
Bei nicht rechtzeitig abgeholten Fahrrädern kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abholung setzen.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
Für die Verwahrung nicht abgeholter Fahrräder können nach vorheriger entsprechender Vereinbarung angemessene Lagerkosten entstehen.
Die Herausgabe des Fahrrads kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von der Begleichung fälliger Forderungen abhängig gemacht werden.
§ 9 Bikefitting.
Bikefitting ist eine individuelle Beratungs- und Anpassungsleistung zur Optimierung der Sitz- und Fahrposition des Kunden auf dem Fahrrad.
Der konkrete Umfang des Bikefittings richtet sich nach dem jeweils gebuchten bzw. vereinbarten Leistungsumfang.
Das Bikefitting stellt keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung dar.
Das Bikefitting ersetzt insbesondere keine ärztliche, physiotherapeutische oder sonstige medizinische Beratung oder Behandlung.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über ihm bekannte körperliche Beschwerden, Einschränkungen oder Besonderheiten zu informieren, soweit diese für die Durchführung des Bikefittings relevant sein können.
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten sportlichen, gesundheitlichen oder leistungsbezogenen Erfolg.
Änderungen oder Umbauten am Fahrrad, die über den vereinbarten Umfang des Bikefittings hinausgehen, werden nur nach gesonderter Beauftragung durchgeführt.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Bei Werkstatt-, Reparatur-, Service-, Beratungs- und Bikefitting-Leistungen wird der Kunde vor Beginn der Leistung über den vereinbarten bzw. voraussichtlichen Preis informiert.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung für Dienstleistungen nach Erbringung der Leistung vor Ort fällig.
Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter angebotenen Zahlungsmethoden.
Bei individuell konfigurierten Fahrrädern oder besonderen Bestellungen kann der Anbieter eine angemessene Anzahlung verlangen.
Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Eine Anzahlung kann insbesondere verlangt werden, wenn Komponenten oder Waren speziell für den Kunden bestellt werden.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die verkaufte Ware Eigentum des Anbieters.
Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Mängelrechte bei Waren.
Für die vom Anbieter verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Bei neu hergestellten Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit keine gesetzlich zulässige Sonderregelung greift.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und dem Kunden die entsprechenden Garantiebedingungen zur Verfügung gestellt wurden.
Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
Der Anbieter verkauft keine gebrauchten Fahrräder. Besondere Regelungen über die Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren finden daher keine Anwendung.
§ 13 Mängelrechte bei Werkstatt- und Reparaturleistungen.
Für Werkstatt-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stellt der Kunde nach Abschluss der Arbeiten einen Mangel fest, hat er dem Anbieter grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Der Kunde wird gebeten, festgestellte Mängel möglichst zeitnah nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
§ 14 Haftung.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit der Anbieter ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, bleiben die daraus resultierenden Rechte des Kunden unberührt.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht.
Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt bzw. unbestritten ist.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht.
Soweit dem Kunden als Verbraucher bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die kostenlose Online-Terminbuchung stellt lediglich eine kostenlose Terminreservierung dar. Durch die Terminbuchung wird keine Zahlungspflicht des Kunden ausgelöst.
Soweit der kostenpflichtige Vertrag über eine Dienstleistung erst vor Ort im Geschäft des Anbieters geschlossen wird, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Fernabsatzvertrag.
Soweit ein Vertrag ausnahmsweise im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird der Kunde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Bei individuell konfigurierten Fahrrädern kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nicht allein deshalb, weil ein Fahrrad aus mehreren standardmäßig angebotenen Komponenten ausgewählt wurde. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des jeweiligen Vertrags.
Soweit für einen Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren der Ausübung des Widerrufsrechts sowie gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 17 Datenschutz.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet zur:
- Bearbeitung von Anfragen;
- Vereinbarung und Verwaltung von Terminen;
- Durchführung von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen;
- Kommunikation mit dem Kunden;
- Abwicklung von Zahlungen;
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen gesetzlichen Rechtsgrundlage oder, soweit erforderlich, aufgrund einer Einwilligung.
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Weitergabe zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 18 Cookies und vergleichbare Technologien.
Auf der Website können Cookies und vergleichbare Technologien eingesetzt werden.
Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften.
Soweit für bestimmte Cookies oder vergleichbare Technologien eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese über das entsprechende Einwilligungsverfahren der Website eingeholt.
Weitere Informationen zum Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 20 Anwendbares Recht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 21 Gerichtsstand.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
§ 22 Schlussbestimmungen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
